Elektronischer Nachweis eANV
Ab 01.04.2010 müssen neue Entsorgungsnachweise für gefährliche Abfälle elektronisch erstellt und als XML-Daten spätestens ab 01.02.2011 mit einer qualifizierten elektronischen Signatur veröffentlicht werden.

Bis zum 31.03.2010 erstellte Entsorgungsnachweise in Papierform bleiben zwar weiterhin gültig, Änderungen und Begleitscheine müssen allerdings elektronisch erfolgen.

Wir sind für das elektronische Nachweisverfahren von ZEDAL zertifiziert und können für Sie als Verfahrensbevollmächtigte gemäß NachweisV die Abfallbeseitigung elektronisch begleiten.
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